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Allgemeine Geschäftsbedingungen Leistungen Unternehmensberatung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungen
der Kreation, Redaktion, Textierung
Geltend für  ...

Mag. Elke Ferstl e.U., hier genannt "E.F." oder 

Kooperationsmarke kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U., hier genannt "E.F.":

1. Allgemeines 
1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und E.F. gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von E.F. ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, der ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 
1.4. Durch die Erteilung des Auftrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kunden anerkannt und gelten für die Gesamtdauer der Geschäftsverbindung.

2. Vertragsabschluss 
2.1. Die Angebote von E.F. sind freibleibend. Der Auftraggeber übermittelt sein Anbot für einen Auftrag schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail an die Auftragnehmerin E.F. Aufträge des Kunden gelten erst durch telefonische oder schriftliche Auftragsbestätigung als angenommen, sofern die Auftragnehmerin  nicht –durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wird.

3. Leistung und Grundlage des Umfangs der Textierung und Prüfung 
3.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein: 
- Lektorieren, Korrigieren und Verfassen von Texten für Presseaussendungen, Unternehmenspräsentationen, Geschäftsberichte, Reden, Geleitworte, Mailings, Werbetexte, Slogans, Artikel, Broschüren, Websites etc
- Lektorieren, Korrigieren und Verfassen von Texten für Bücher, Losblattsammlungen, Ergänzungslieferungen,
Seminararbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen, Referate etc.
- Überarbeitung von Image- und Produktbroschüren, Werbefoldern, Printanzeigen, Plakaten, Flugblättern etc. 
- Sonstige Dienstleistungen (wie Vorarbeiten, Recherchearbeiten, Ideenfindung, Konzeptionsleistungen, Werbetexten, PR-Arbeit, sonstige Sonderleistungen) 
3.2. Schreibweisen, die vom „DUDEN. Die deutsche Rechtschreibung" von der aktuellen Ausgabe abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer schriftlichen Anweisung des Auftraggebers. Eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (durchschnittlich mehr als zehn Rechtschreibungs- und/oder Zeichensetzungs- und/oder Grammatikfehler pro Seite) sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter hoher Zeitdruck beim Korrigieren/Lektorieren seitens der Auftragnehmerin kann die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext beeinträchtigen. Für derartige Texte werden zudem die angegebenen Stundenpreise herangezogen.

3.3. Leistungsumfang pro Seite:
Eine A4-Seite (laut Anbot) bezieht sich in der Regel, außer bei anderslautenden, ausdrücklichen Vereinbarungen, auf eine branchenüblichen Norm-A4-Seite nach deutschem Usus: Unabhängig von Schriftgrößen, Abständen, Formatierungen, Bildern, Logos etc. wird ausschließlich die jeweilige Textmenge berechnet: Pro Seite 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen.

4. Eigentumsrecht und Urheberrecht

 

Alle Leistungen von Text-Werk E.F., einschließlich jener aus Anboten und Präsentationen (auch einzelne Teile daraus) bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von E.F. und können jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Werkvertrages - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit E.F. darf der Kunde die Leistungen von E.F. nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die jeweils vereinbarte Dauer nutzen. Änderungen von Leistungen von E.F. durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von E.F. zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von E.F., die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung von E.F. erforderlich. Dafür steht E.F. eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 15% des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung beziehungsweise Veröffentlichung der Produkte und Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen von E.F. beziehungsweise von Produkten und Werbemitteln, für die E.F. konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Werkvertrages ebenfalls die Zustimmung von E.F. notwendig. Dafür steht E.F. nur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Beratungsvergütung, im Regelfall 25 Prozent, zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages die Hälfte beziehungsweise ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Beratungsvergütung mehr zu zahlen.

 

 

5. Kennzeichnung

 

E.F. ist berechtigt, auf allen erstellten Produkten und Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf E.F. ausdrücklich hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Weiters erklärt sich der Kunde bereit, in die Liste der Referenzen aufgenommen zu werden, die von E.F. zu Werbezwecken verwendet wird. Die Arbeiten von E.F. müssen vom Kunden als solche für die Öffentlichkeit gut sichtbar (zum Beispiel im Impressum) kenntlich gemacht werden und sind als solche urheberrechtlich zu schützen.

 

 

6. Genehmigung journalistischer/redaktioneller Arbeiten

 

Alle Leistungen von E.F. sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Mit der Freigabe gibt der Kunde seine Zustimmung zur Produktion in der vorgelegten Fassung. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Werkleistung überprüfen lassen. E.F. veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

 

 

7. Präsentationen

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge der Geschäftsanbahnung erstellten Anbote nur zu Auftragszwecken für E.F. Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von E.F. an Dritte einer schriftlichen Zustimmung. Eine Haftung von E.F. gegenüber wird damit nicht begründet.

Für die Teilnahme an Präsentationen steht E.F. ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält E.F. nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von E.F., insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von E.F. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an E.F. zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von E.F. gestalteten Produkte und Werbemitteln verwertet, so ist E.F. berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von E.F. nicht zulässig.

 

8. Haftung für Mängel und Gewährleistung  
8.1. Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität des Lektorierens und/oder Korrigierens sind innerhalb von 14 Werktagen nach Ausfolgung (Übergabe per Post bzw. Tag der Email-Versendung/Fax-Versendung) geltend zu machen. Die Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. 
8.2. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die Auftragnehmerin von der Mangelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung. 
8.3. Wenn die Auftragnehmerin die angemessene Frist verstreichen lässt ohne den Mangel zu beheben, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängel besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. 
8.4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber weder zur Zurückhaltung der vereinbarten Zahlungen noch zur Aufrechnung. 
8.5. Für die Überarbeitung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für durch Faxversand übermittelte Texte. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskriptvorlage. Für inhaltliche Vergleiche beim Lektorat ist eine Liste vom Auftraggeber bereitzustellen. 
8.6. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Mängel anerkannt. 
8.7. Für Abkürzungen, die der Auftragnehmerin bei Auftragsgebung nicht angegeben bzw. nicht erklärt wurden, besteht keine Mängelhaftung. 
8.8. Für Korrekturleistungen von Fremdüberarbeitungen wird keine Haftung übernommen, wenn der Ausgangstext nicht
zur Verfügung gestellt wird.
8.9. Bei der Übermittlung von vollendeten Auftragsarbeiten mittels Datentransfer (E-Mail, Modem etc.) besteht für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzungen der Geheimhaltungspflichten) keine Haftung seitens der Auftragnehmerin, sofern nicht grobes Verschulden vorliegt. 
8.10. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Manuskripte, Originale, Kassetten und dergleichen haftet die
Auftragnehmerin, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrerin im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrags.
8.11. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht.  
8.12. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rücksendung per E-Mail. Bei Post- oder Botenversendung trägt der Auftraggeber die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung. 
8.13. Für Arbeiten, die durch den Auftraggeber bzw. durch Dritte nachträglich verändert worden sind, entfällt jegliche Gewährleistung. 
8.14. Im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes kann bei Verbrauchergeschäften die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden.

9. Schadenersatz 
9.1. Alle Schadenersatzansprüche (zB. Verzug, Unmöglichkeit der Leistung etc.) gegen die Auftragnehmerin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Nettorechnungsbetrages begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden in geschäftlicher und juristischer Hinsicht besteht nicht. 
9.2. Hat die Auftragnehmerin eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.

10. Vertraulichkeit 
10.1. Die Auftragnehmerin ist zur Geheimhaltung der vom Auftraggeber gesendeten Daten verpflichtet. Diese Daten werden weder als Ganzes noch in Teilen an Dritten weitergegeben. 
10.2. Bei elektronischer Übermittlung von Datenfiles haben sich Auftraggeber und Auftragnehmerin selbstverantwortlich vor unbefugten Zugriffen zu schützen. 
10.3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Daten mit ihren Bearbeitungen aufzubewahren, um eventuellen späteren Ansprüchen des Auftraggebers begegnen zu können. 
10.4. Benötigt der Auftraggeber über eine übliche von der Auftragnehmerin zu erwartende Verschwiegenheit hinausgehende Geheimhaltungserklärung, muss der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine solche zur Unterschrift zukommen lassen.

11. Höhere Gewalt 
11.1. Für den Fall der höheren Gewalt hat die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch den Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten. 
11.2. Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Zufall bzw. der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

12. Lieferung 
12.1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Auftragsarbeit sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Nachträgliche Änderungen des Auftrags oder der Auftragsmodalitäten durch den Auftraggeber machen eine Neuverhandlung des Liefertermins notwendig. Ist für die Auftragnehmerin abzusehen, dass der Liefertermin nicht eingehalten werden kann, hat sie den Auftraggeber davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 
12.2. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im vereinbarten Umfang (zB. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie sonstiger Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um jene Zeit, die der Auftraggeber benötigt hat, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. 
12.3. Der Auftraggeber steht für Rückfragen zur Verfügung, falls inhaltliche Aspekte ohne sein Zutun nicht korrigiert werden können. Ansonsten sich daraus ergebende Verzögerungen verlängern automatisch den Abgabetermin um diese Zeitspanne. Die Auftragnehmerin geht davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz aller relevanten Rechte an den Daten ist. 
12.4. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt die Auftraggeberin nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber seiner Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht nicht vollständig nachgekommen ist. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. 
12.5. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung per E-mail. Ansonsten anfallende Kosten bei Lieferung durch Post oder Botendienst bzw. auch die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung sind vom Auftraggeber zu tragen. 
12.6. Wenn nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung direkt an den Auftraggeber bei Zahlung.
12.7. Alle materiellen und immateriellen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Auftragnehmerin.

13. Honorar  
13.1. Das Honorar bestimmt sich nach der zum Auftragszeitpunkts gültigen Preisliste der Auftragnehmerin, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt.  
13.2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, besteht der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Bei umfangreichen Aufträgen behält sich die Auftragnehmerin vor, eine Anzahlung oder Teilzahlungen zu verlangen.  
13.3. Alle Leistungen der Auftragnehmerin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Auftragnehmerin.   
13.4. Bei einer Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber ist die bereits geleistete Arbeit zu vergüten.  
13.5. Wurde ein verbindlicher Kostenvoranschlag im Sinne eines Angebots abgegeben, so gilt dieser nurdann, wenn er schriftlich erfolgte.  
13.6. Andere Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche Richtlinie. Erweist sich eine beträchtliche
Überschreitung eines ohne Gewährleistung abgegebenen Kostenvoranschlages als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber, unter angemessener Vergütung der von der Auftragnehmerin geleisteten Arbeit, vom Vertrag zurücktreten. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, sobald sich eine Überschreitung als unvermeidlich herausstellt, dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
13.7. Für alle Arbeiten der Auftragnehmerin, die aus welchem Grund auch immer, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Auftragnehmerin eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe uä. sind unverzüglich an die Auftragnehmerin zurückzustellen.  

13.8. Akontozahlungen: Wurde Pauschalhonorierung vereinbart, werden 50% des Pauschalbetrages zu Beginn und der Rest mit Abschluss des Beratungsauftrages in Rechnung gestellt.

 

14. Sonderkosten  

Leistungen, die über den üblichen Umfang der Werkleistung hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies sind zum Beispiel:

- Vorarbeiten, die der Beschaffung von Unterlagen für die Erfüllung der Aufgabe dienen oder die Beschaffung solcher Leistungen von dritter Seite, soweit diese nicht vom Auftraggeber beigestellt werden.
- Vor Angebotserstellung nicht abgesprochene Recherche- und Konzeptionsleistungen

- Arbeiten in Sonderfachgebieten, Wahrnehmung der Interessen des Auftraggebers gegenüber Dritten - etwa bei Streitigkeiten - oder die Beschaffung solcher Leistungen von dritter Seite.

- Kosten anderer zur Erfüllung des Auftrages notwendigerweise bei zuziehender Fachleute, zum Beispiel bei Berufen, die Vorbehaltsaufgaben erfüllen, sofern die Beauftragung nicht direkt durch den Auftraggeber erfolgt ist.

Erfolgt die Abrechnung der Sonderleistungen Dritter durch Text-Werk E.F., so wird lediglich der Satz für Büroaufwand den Sonderkosten zugeschlagen. Dem etwaigen Umsatz nach sind Sonderleistungen, sofern sie absehbar sind, bereits im Beratungsvertrag angeführt beziehungsweise sollte darauf hingewiesen werden.

 

15. Zahlung  
15.1. Das Honorar ist grundsätzlich binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechnung wird am Tag der Leistungserbringung ausgestellt.  
15.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.  
15.3. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen von 2 % über dem jeweiligen Zinsfuß der Österreichischen Nationalbank in Anrechnung gebracht.  
15.4. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde.  
15.5. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Auftragnehmerin in ihrem Recht in keiner Weise präjudiziert.  
15.6. Ist die Abholung vereinbart, wird diese aber durch den Auftraggeber nicht zeitgerecht durchgeführt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung des Textes die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.  
16. Haftungsausschluss für Links  
16.1. Mag.a Elke Ferstl distanziert sich ausdrücklich von sämtlichen Inhalten aller verlinkten Seiten auf ihrer Homepage und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Webseite angebrachten Links. Die bereitgestellten Informationen auf dieser Webseite wurden sorgfältig überprüft und werden regelmäßig aktualisiert. Jedoch kann keine Garantie dafür abgeben werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und aktualisiert sind. Dies gilt insbesondere für alle Verbindungen zu anderen Webseiten, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Alle Angaben können ohne vorherige Ankündigung ergänzt, entfernt oder verändert werden.

17. Gerichtsstand 
17.1. Den Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien liegt ausschließlich das österreichische Recht zugrunde.  
17.2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus den Verträgen wird das sachlich zuständige Gericht in Bruck an der Mur bzw. Leoben vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Übersetzungskoordination

1. Zustandekommen des Vertrages

Der Übersetzungsauftrag kommt zustande, wenn der zu übersetzende Text zusammen mit einem unterschriebenen Auftragsschreiben oder im Rahmen einer Beauftragung per E-Mail bei kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. vollständig eingegangen ist bzw. wenn kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. den Auftrag angenommen und bestätigt hat. Jeder Vertrag kommt ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Kunde teilt bei Beauftragung die Zielsprache, das Thema und das Fachgebiet des Textes mit. Hat der Kunde für die Übersetzung bestimmte Terminologiewünsche, so teilt er dies mit und stellt entsprechende Anleitungen (Mustertexte, Terminologieverzeichnisse und dergleichen) zur Verfügung. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Verwendungszweck der Übersetzung mitzuteilen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn der übersetzte Text veröffentlicht bzw. gedruckt werden soll. 

2. Ausführung durch Dritte

Die Übersetzung wird nicht von kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. selbst vorgenommen, sondern von unabhängigen Übersetzern, die nach einer – nach den Maßstäben von kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. angesetzten – Qualifikationsprüfung Zugang zu den Kundentexten erhalten. Für den Kunden bestehen ausschließlich rechtliche Beziehungen zu kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U., nicht zu dem jeweiligen Übersetzer. Ein direkter Kontakt zwischen Kunde und Übersetzer ist nur mit Einwilligung von kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. möglich. 

3. Rücksendung der Texte

Der Rückversand der Übersetzung erfolgt wie im Auftragsschreiben vereinbart entweder in Papierform oder in Datenform. kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung oder Übersendung der versandten Übersetzung. Alle Verpflichtungen sind erfüllt, wenn die Übersetzung je nach vereinbarter Versandart in den Versand gegeben worden ist. Der Versand auf einem elektronischen Weg (z. B. per E-Mail) oder auf eine andere Art der Fernübermittlung erfolgt auf alleinige Gefahr des Kunden. Bei Übersendung der Übersetzung per E-Mail oder auf eine andere Art der Datenfernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Haftung für Schäden aufgrund „elektronischer Viren“ wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen. 

4. Haftung

kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. verpflichtet sich, die Übersetzung so ausführen zu lassen, dass sie möglichst keine Mängel aufweist; unerhebliche Mängel bleiben außer Betracht. kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. verpflichtet sich weiter, dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige Veränderungen vorgenommen wird. kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. haftet grundsätzlich nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Formulierungen im Ausgangstext oder in Ausgangsdateien entstehen. kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. haftet nicht bei Leistungsverzögerungen, bedingt durch Streik, Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Netzwerk- oder Serverfehler. Ein Recht auf Schadensersatz ist hierbei ausgeschlossen. Die fertige Übersetzung wird von kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. auf Vollständigkeit sowie auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel hin überprüft und an den Kunden weitergeleitet, falls sich keine Beanstandungen ergeben. Verbleiben dennoch objektive Mängel und sind diese nicht unerheblich, so muss der Kunde diese Mängel unter möglichst genauer Beschreibung innerhalb von 5 Tagen reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Übersetzung in den Rückversand gegeben worden ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Kunde muss eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde wegen des Fehlschlagens der Nachbesserung Minderung geltend machen bzw. verliert  

        

kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. entsprechend der Bedeutung des Mangels für die Gesamtdienstleistung seine Ansprüche auf das Übersetzungshonorar. Gibt der Kunde den Verwendungszweck  der Übersetzung nicht an, so kann er nicht als Mangel geltend machen, dass die Übersetzung sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist. Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, lässt er vor Drucklegung keinen Korrekturabzug an kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. zukommen und druckt er ohne Freigabe durch kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U., so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Kunden. kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine mangelhafte Übersetzung entstehen. Insgesamt haftet kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. nur bis zur Höhe des Betrages, der für die Dienstleistung in Rechnung gestellt wird. Für Softwareschäden, die in der Software des Kunden durch den Gebrauch der von kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U.  bearbeiteten Dateien entstehen, haftet kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die oben genannte Haftungsgrenze gilt auch hier. 

5. Nutzungsrechte

kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. garantiert, dass der Kunde die Übersetzung zeitlich und räumlich uneingeschränkt und ohne Stückzahlbegrenzung entsprechend dem mitgeteilten Verwendungszweck nutzen kann. Der Kunde ist auch zur Bearbeitung der Übersetzung berechtigt, ebenso zur Übertragung der Rechte an der Übersetzung auf Dritte im Wege der Lizenz oder auf andere Weise. s kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. stellt den Kunden von allen Ansprüchen des Übersetzers frei. Umgekehrt garantiert der Kunde, dass ihm alle Rechte an dem zu übersetzenden Text zustehen und er uneingeschränkt befugt ist, den Text übersetzen zu lassen. Der Kunde stellt insoweit sowohl kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. als auch den Übersetzer von allen Ansprüchen frei. 

6. Vertraulichkeit

kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. versichert, die Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu wahren. Sofern die Übersetzung von unabhängigen Übersetzern durchgeführt wird, werden auch diese Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Vor allem durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen Kunde, kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. und Übersetzer kann jedoch eine vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. und die ggf. eingeschalteten unabhängigen Übersetzer sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des Textes anzufertigen und aufzubewahren. 

7. Dauer der Übersetzung, Haftung für Verzögerungen

Der Auftragnehmer bemüht sich, in Auftrag gegebene Arbeiten termingerecht fertig zu stellen und in den Rückversand zu geben. Lieferfristen stellen jedoch grundsätzlich nur voraussichtliche Termine dar. Erkennt , kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U., dass es zu Verzögerungen kommt, wird es versuchen, den Kunden zu informieren. Ist ein Termin vereinbart und verstrichen, muss der Kunde vor einer fristlosen Kündigung eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht auch der durch Nachfrist gesetzte Termin in nicht unerheblichem Maß, kann der Kunde den Auftrag fristlos kündigen. kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. verliert damit den Anspruch auf sein Honorar für diejenigen Leistungen, die nach der Kündigung nicht mehr erbracht werden konnten. 

8. Rechnungsstellung

kommfit | Mag. Elke Ferstl e.U. stellt sein Honorar für die Dienstleistung nach Fertigstellung in Rechnung. Die Rechnung geht dem Kunden auf dem E-Mail-Weg zu. 

9. Schlussbestimmungen/salvatorische Klausel

Alle Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Sind oder werden Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche, die unter Berücksichtigung der Interessenlage dem gewünschten und wirtschaftlichen Zweck am besten dient. Es gilt österreichisches Recht. Soweit zulässig, gilt als Gerichtsstand Leoben als vereinbart. 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Dienstleistungen, Trainings- und Beratungsangebote Lebens- und Sozialberatung, Coaching, Supervision, Selbsterfahrung

 

1. Geltungsbereich:
Die hier angeführten Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Beratungsangebote (Vorträge, Lehrgänge, Schulungen, Workshops, Unternehmensberatung, Lebens- und Sozialberatung, div. Trainingseinheiten, MBSR-Programm, Coachingangebote,…) die vom Unternehmen Mag. Elke Ferstl e.U. durchgeführt und angeboten werden.

 

2. Anmeldung zu den Beratungs- und Bildungsangeboten (inklusive MBSR):
Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen kann schriftlich, telefonisch, elektronisch oder persönlich erfolgen. Wenn Sie sich elektronisch z.B.: über das Internet anmelden, erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung. Jede Anmeldung ist verbindlich. Zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung benötigen wir Ihren vollständigen Namen, Telefonnummer, Wohnadresse und Alter. Anmeldungen sind für den Fall, dass Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, schriftlich und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem / Ihrer gesetzlichen Vertreter/in unterfertigt, vorzunehmen.

 

3. Preise:
Die Veranstaltungsgebühren können unserer Homepage, Werbematerialien oder Aussendungen entnommen werden. Die Preise sind in € angegeben und enthalten 20 % USt. (Brutto-/Netto-Beträge werden ausgewiesen).

 

4. Zahlungsbedingungen bei Bildungs- und Beratungsangeboten:
Die Gebühren für Bildungs- und Beratungsangebote sind grundsätzlich vor der Veranstaltung zu entrichten. Eine Abmeldung vom Kurs- oder Beratungsbesuch muss schriftlich erfolgen. Wer verspätet in einen Kurs einsteigt oder nicht regelmäßig einen Kurs besucht, hat keinen Anspruch auf Reduzierung der Teilnahmegebühr. Der Teilnahmebeitrag ist vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn durch das Honorar mit der Bankverbindung, das Sie nach erfolgter Anmeldung erhalten haben, vorab zu entrichten. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behaltet das Unternehmen es sich vor, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, auch die außergerichtliche Geltendmachung der Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro vornehmen zu lassen. Das Unternehmen ist berechtigt, die dabei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.

 

5. Rücktrittsrecht von der Kursanmeldung im Sinne des Fernabsatzgesetzes:
Erfolgt die Buchung eines Kurses/Seminars im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax oder E-Mail, steht dem/der Teilnehmer/in als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen sieben Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Kurse/Seminare, die bereits innerhalb dieser sieben Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

 

6. Nichtdurchführung einer Veranstaltung:
Die Veranstaltungen werden grundsätzlich nur durchgeführt wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Bei Nichtabhaltung einer Veranstaltung kann kein Schadenersatz abgeleitet werden, sofern der Grund in der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl bzw. Eintritt eines unvorhergesehenen Ereignisses liegt. Auch eventuelle Fahrt- und Übernachtungskosten können nicht geltend gemacht werden.

Unter bestimmten Umständen kann das Unternehmen festlegen, dass eine Veranstaltung trotz Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt wird. Dies hat allerdings eine entsprechende Stundenkürzung zur Folge, die nach der Anzahl der Teilnehmer gestaffelt ist. Der Inhalt der Veranstaltung und Preis ändert sich durch die Stundenkürzung nicht.

 

8. Schulungsunterlagen, Handouts und Arbeitsmaterialien:
In den Teilnahmebeiträgen sind grundsätzlich die Arbeitsunterlagen inkludiert, falls nicht ausdrücklich etwas anderes bekannt gegeben wird. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial ist nicht möglich. Die im Rahmen einer Veranstaltung erworbenen Schulungsunterlagen dürfen weder kopiert noch an Dritte weitergegeben werden. Alle diesbezügliche Rechte bleiben beim Unternehmen. Es stellt den Kunden bei Bedarf auch Schulungsunterlagen in digitaler Form und auf CDs bereit. Auch hier ist es untersagt, das Material bzw. die Dateien zu kopieren oder an Dritte weiterzugeben. Für eventuelle Schäden durch verseuchte Dateien wird keine Haftung übernommen.

 

9. Rücktritt von Bildungsangeboten:
Das Unternehmen behält sich vor, auch ohne Angabe von Gründen, Teilnehmer/innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt.

 

10. Stornobedingungen
Stornierungen werden grundsätzlich nur schriftlich entgegengenommen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann bis zu 14 Tage vor Kursbeginn, im Unternehmen einlangend, kostenlos storniert werden. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung wird eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmebeitrags verrechnet. Bei Stornierungen innerhalb von fünf Tagen vor Veranstaltungsbeginns bzw. nach Beginn der Veranstaltung wird der komplette Teilnahmebeitrag fällig. Die Nominierung einer Ersatzteilnehmerin/eines Ersatzteilnehmers ist möglich, diese/r muss jedoch den Teilnahmevoraussetzungen entsprechen. Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. Bei Nichtteilnahme ohne Benachrichtigung, Abbruch bzw. einseitiger Beendigung des Kurses muss das Unternehmen die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung stellen. In diesen Fällen ist eine Rückerstattung des Kursbeitrages nicht möglich. Diese Bedingungen gelten auch für kurzfristige Anmeldungen.

 

11. Teilnahmevoraussetzungen bei Bildungsangeboten
Die Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung setzt das Vorliegen allfällig festgelegter Qualifikationen und Altersstufen und der gesetzlich normierten Bedingungen voraus.

 

12. Kursbesuchsbestätigung und Teilnahmebestätigung
Die Teilnehmer/Innen, die mindestens 75 % der jeweiligen Veranstaltung besucht und die Kursgebühr entrichtet haben, erhalten zu Veranstaltungsende eine Teilnahmebestätigung - je nach Thema und Inhalt (Bsp. Selbsterfahrungsbestätigung).

 

14. Duplikate von Zeugnissen, Dekreten, Urkunden, Zertifikaten, …
Zeugnisse und Ausweise können als Duplikat angefordert werden, die Duplikatsgebühr hierfür beträgt 20 Euro.

 

15. Änderungen im Veranstaltungsprogramm
Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnahme ab. Das Unternehmen behält sich Änderungen von Terminen, Veranstaltungsorten und Kursinhalten, insbesondere aufgrund gesetzlicher Vorschriften, sowie eventuelle Absagen vor. Die Teilnehmenden werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ansprüche gegenüber EF sind daraus nicht abzuleiten.

 

16. Unterrichtseinheiten (UE) bzw. Trainingseinheit (TE)
Die Dauer der Veranstaltungen ist in Unterrichtseinheiten (UE) bzw. Trainingseinheiten (TE) angegeben. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.

 

17. Veranstaltungsabsage
Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmebeiträgen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, z. B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, etc. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit der/des Vortragenden oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

 

18. Datenschutz/Telekommunikationsgesetz
Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/innen und Interessentinnen/Interessenten werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich internen Zwecken zur gezielten Kundeninformation. Mit der Anmeldung bzw. mit der Übermittlung der Daten willigen die Teilnehmer/innen bzw. Interessentinnen/Interessenten ein, dass alle personenbezogenen Daten (Name, Titel, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Zusendeadresse, Privatadresse, Firmenname, Firmenadresse) die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden, abgespeichert und für die Übermittlung von Informationen und zur Qualitätssicherung des Unternehmens verwendet werden dürfen. Dies schließt auch den Versand des E-Mail-Newsletter an die bekannt gegebene(n) E-Mail-Adresse(n) mit ein. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich.

 

19. Haftungsausschluss
Die Teilnehmer/Innen nehmen zur Kenntnis, dass das Unternehmen an Personen und Gut, die die Teilnehmer/Innen bei (Bildungs-)Veranstaltungen des Unternehmens (Kurse, Seminare, Exkursionen, Workshops, Training, usw.) erleiden, in keiner Weise haftet. Das Unternehmen übernimmt für seine KundInnen die Vermittlung von Produkten und (Dienst-) Leistungen anderer Unternehmen. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmäßigkeiten übernommen werden. Überträgt das Unternehmen die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten (v.a. im Outdoorpädagogischen Bereich, …), so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Der Drittanbieter wird dem Unternehmen wegen sämtlicher, von Kunden und Dritten gegenüber dem Veranstalter geltend gemachten Ansprüche, die sich insbesondere auf den Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes, aber auch auf jeden sonstigen erdenklichen Rechtsgrund stützen, schad- und klaglos halten. Werden die Weisungen von Vortragenden, TrainerInnen oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Bildungsveranstalters.

 

20. Copyright/Urheberschutz
Die an die Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch für die Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder von Teilen daraus bleiben allein dem Unternehmen vorbehalten. Kein Teil der Schulungsunterlagen sowie der eingesetzten urheber- und markenrechtlich geschützten Software darf ohne schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

 

21. Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht.
Für alle sich aus diesem Vertrage ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand Bruck an der Mur / Leoben zuständig.

Es gelten ausnahmslos diese Bedingungen.